Kratom und das BfArM: Was Sie darüber wissen sollten
In manchen Ländern ist Kratom legal, in anderen unterliegt sein Konsum bestimmten Bestimmungen oder ist sogar verboten. Wie sieht die aktuelle Rechtslage in Deutschland aus und welche Informationen sollten Sie in Zusammenhang mit Kratom unbedingt beachten? Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über den Standpunkt des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zu Kratom sowie alles Weitere, das jeder Kratom-Konsument wissen sollte.
Was ist das BfArM?
Das BfArM bzw. das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ ist eine deutsche Behörde, die primär für die Zulassung von Medikamenten, die Beaufsichtigung einzelner Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die Überwachung potenzieller Risiken zuständig ist. Darüber hinaus führt das BfArM verschiedene Register und legt Klassifizierungen fest. Seine Tätigkeiten umfassen die folgenden Bereiche:
- Zulassung und Überwachung – das Bundesinstitut genehmigt nicht nur alle Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland, sondern überwacht auch deren Sicherheit und Wirksamkeit.
- Risikomanagement – das Institut überwacht alle Risiken, die mit der Einnahme von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbunden sind.
- Medizinische Klassifizierungen – das Institut gibt offizielle medizinische Klassifizierungen heraus, die für epidemiologische Zwecke und für die Abrechnung im Gesundheitswesen bestimmt sind.
- Überwachung von Betäubungsmitteln – das Institut genehmigt und überwacht den legalen Handel mit Betäubungsmitteln.
- Arzneimittelversorgung – das Institut stellt zudem Informationen über etwaige Engpässe in der Arzneimittelversorgung bereit und beteiligt sich daran, deren Verfügbarkeit sicherzustellen.

Kratom und das BfArM
Das BfArM hat eine Warnung vor der Einnahme von Produkten herausgegeben, die Kratom enthalten, insbesondere weil die Wirksamkeit und die Sicherheit von Kratom noch nicht ausreichend erforscht ist und die Produkte nicht als Arzneimittel zugelassen sind. Es warnt daher vor möglichen Gesundheitsrisiken und weist darauf hin, dass in Deutschland aktuell Diskussionen zwischen verschiedenen staatlichen Behörden und dem Bundesinstitiut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darüber laufen, ob Kratom als Nahrungsergänzungsmittel oder als Arzneimittel eingestuft werden soll, das der Zulassungspflicht unterliegt.
Die Meinung des BfArM zur Möglichkeit einer eventuellen Regulierung von Kratom
Laut dem BfArM wäre es ein logischer Schritt, Kratom bzw. dessen Hauptbestandteil Mitragynin auf die Liste der kontrollierten Substanzen zu setzen, um einen präventiven Verbraucherschutz zu gewährleisten. Eine ähnliche Maßnahme wurde beispielsweise bereits in der Schweiz ergriffen.

Die Meinung des BfArM zur Einstufung von Kratom als Lebensmittel
Nach Ansicht des BfArM ist die Einstufung von Kratom als Lebensmittel keine optimale Lösung, da man Kratom in diesem Fall höchstwahrscheinlich als ein neuartiges, nicht zugelassenes Lebensmittel einstufen würde, was ein Hindernis für dessen legale Vermarktung innerhalb der Europäischen Union darstellen würde.
Aktuelle Aktivitäten des BfArM in Bezug auf Kratom
In Deutschland ist der aktuelle rechtliche Status von Kratom folgender: In Bezug auf Kratom gibt es in Deutschland keine eindeutige Regelung und es wird von den zuständigen Landesbehörden überwacht, fällt aber nicht direkt unter das hiesige Betäubungsmittelgesetz. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist daher derzeit lediglich auf die möglichen Risiken des Kratom-Konsums hin und bemüht sich aktiv um eine Klärung des Rechtsstatus sowie die Einführung der erforderlichen Regulierungen. Das BfArM betrachtet Kratom also nicht als legales frei verkäufliches Produkt für den menschlichen Verzehr und setzt sich für eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland ein.