Kratom und das BtMG: Was Sie wissen sollten
In manchen Ländern ist Kratom legal, in anderen unterliegt der Umgang damit bestimmten Vorschriften oder die Substanz ist sogar verboten. Wie sieht die aktuelle Rechtslage in Deutschland aus und was sollten Sie in Zusammenhang mit Kratom unbedingt beachten? Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über Kratom und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Was bedeutet BtMG?
BtMG ist die Abkürzung für das in Deutschland geltende Betäubungsmittelgesetz. Aufgabe dieses Gesetzes ist in erster Linie der Schutz der öffentlichen Gesundheit und Ordnung sowie die Regulierung von Substanzen mit Missbrauchspotenzial.
Inhalt des Betäubungsmittelgesetzes
Das Betäubungsmittelgesetz regelt die Herstellung, die Einfuhr, den Besitz und den Handel mit Betäubungsmitteln. Es legt fest, welcher Umgang mit welchen Substanzen erlaubt ist (z. B. für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke) und welcher verboten. Das Gesetz definiert die Regeln für den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland, einschließlich drogenbezogener Straftaten. Es bestimmt außerdem den Rahmen für einen sicheren Drogenkonsum (z. B. in Drogenkonsumräumen).

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind unter anderem auch Betäubungsmittelverzeichnisse enthalten:
- das Gesetz enthält detaillierte Listen von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die einer strengen Regulierung unterliegen (z. B. Kokain, Morphin oder Pervitin).
Ziel ist es, die Produktion, den Import, den Export und den Vertrieb der im Gesetz gelisteten Substanzen zu kontrollieren und einzuschränken, ihren Missbrauch zu verhindern und die Gesellschaft vor Gesundheitsrisiken zu schützen.
Wichtige Informationen zu Kratom und BtMG
1. Kratom ist im Betäubungsmittelgesetz nicht erwähnt
Da Kratom im deutschen Betäubungsmittelgesetz nicht vorkommt, ist es in Deutschland generell nicht verboten. Kratom wird in den Anhängen zum Betäubungsmittelgesetz überhaupt nicht erwähnt; daraus folgt, dass der Besitz von Kratom sowie der Handel mit dieser Substanz nach diesem Gesetz keine Straftat darstellen.
2. Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit Kratom
Produkte, die Kratom enthalten, sind üblicherweise mit einem Hinweis versehen, dass sie nicht zum direkten Verzehr bestimmt sind und beispielsweise Sammlerobjekte oder Objekte für wissenschaftliche Zwecke darstellen.
3. Standpunkt der Regulierungsbehörden
Deutsche Behörden wie etwa das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben Warnungen ausgesprochen, dass der Konsum von Kratom zu bestimmten Gesundheitsrisiken führen kann, vor allem aufgrund fehlender Studien zu Sicherheit und Wirksamkeit.
4. Expertendiskussionen zu Kratom
Die Entwicklungen rund um Kratom werden laufend beobachtet und es finden regelmäßig Diskussionen über seine pharmakologischen und psychoaktiven Wirkungen statt. Kratom ist jedoch noch nicht im BtMG aufgeführt. Der Verkauf von Kratom zum Verzehr durch den Menschen ist allerdings auch in Hinblick auf andere Rechtsvorschriften problematisch.

Die komplizierte Rechtslage bezüglich Kratom
Die Rechtslage bezüglich Kratom ist relativ kompliziert. Kratom steht in Deutschland zwar noch nicht auf der Liste der kontrollierten Substanzen, ist aber auch nicht als Lebensmittel oder Arzneimittel zugelassen. Daher ist es nicht legal, es zum Zweck des menschlichen Verzehrs anzubieten. Aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken und einer unzureichenden Forschungslage hat das Bundesamt für Risikobewertung eine dringende Warnung vor dem Konsum von Kratom ausgesprochen. Derzeit finden in Deutschland verschiedene Diskussionen statt und es werden Petitionen unterzeichnet, um eine Änderung des Rechtsstatus von Kratom zu bewirken.